Anfang April 2018 hatte die BI Pro Jöhlingen die Möglichkeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Lärmgutachten einzusehen und Gespräche mit dem zuständigen Referatsleiter bezüglich Lärmschutz und geplanten Lärmschutzmaßnahmen zu führen. Die Aussage des Regierungspräsidium zu diesem Thema lautete: Einen aktiven Lärmschutz wird es aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grenzwerte nicht geben. Diese Aussage wurde von Vertretern des Regierungspräsidium Karlsruhe auf der Info-Veranstaltung am 31.01.19 wiederholt.
Für den Fall von Lärmschutzmaßnahmen und den damit verbundenen hööheren Kosten verringert sich das ohnehin schon geringe Nutzen-Kosten-Verhältnis der OU Jöhlingen und damit auch weiter die Rechtfertigung auf Umsetzung des Projekts.
Durch den Nutzen-Kosten-Faktor wird der Mehrwert eines Projekts ermittelt. Je höher dieser Wert ist, umso höher der Nutzen. Im Idealfall liegt der Faktor über 10. Der Wert für die Ortsumgehung Jöhlingen als Einzelprojekt, lag 2011 bei nur 3,2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist aktuell Kosten in Höhe von 31,42 Millionen aus. Die voraussichtlichen Kosten haben sich in der noch laufenden Planungsphase somit innerhalb von acht Jahren, von 19,70 auf 31,42 Millionen erhöht. Das entspricht einer Kostensteigerung von ca 60 Prozent (Tendenz weiter steigend)!
Was sagt dies über die Wahrscheinlichkeit Lärmschutz zu bekommen und den tatsächlichen Nutzen-Kosten-Faktor aus?
Die Lösung gegen Verkehrslärm kann nur ein Fahrverbot für den Schwerlastverkehr sein. Mit welcher Begründung lassen sich Fahrverbote heute verhängen?
Hier die Gründe: