Ein Auszug aus unserer Satzung:
Die Bürgerinitiative (BI) hat das Ziel der Einflussnahme auf die Umsetzung einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen B293-Verkehrslösung für Jöhlingen.
Ziel und Zweck der BI ist eine Verkehrslösung, die die bisher betroffenen Anwohner der Ortsdurchfahrt entlastet, ohne andere Wohngebiete neu zu belasten.
Mit einer Neutrassierung dürfen Verkehrsprobleme wie Lärm, Feinstaubbelastung etc. nicht verlagert bzw. sogar noch verschärft werden. Eine gut ausgebaute Bundesstraße zieht Verkehr an und fördert den LKW-Maut Ausweichverkehr. Ziel der BI ist deshalb eine Lösung, bei der lebenswürdige und gesundheitsfördernde Lebensbedingungen für alle Bürger von Jöhlingen geschaffen werden. Zudem soll der Erhalt von Natur und Naherholung höchste Priorität haben.
Die BI will keine Ortsumgehung die zum umweltzerstörenden Projekt wird.
Darüber hinaus ist der Zweck des Vereins:
(1) die Förderung des Umweltschutzes (§52 Abs.2 Nr. 8 AO)
(2) die Förderung der Heimatpflege (§52 Abs. 2 Nr. 22 AO)
(3) der Denkmalsschutz und Denkmalpflege (§52 Abs. 2 Nr. 6 AO).
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Die Einflussnahme auf Entscheidungen im Zusammenhang mit der Trassenführung und Verkehrsanbindung der Gemeinde zur Erhaltung von Natur und Umwelt sowie des Denkmalsschutzes und –pflege auf dem Gebiet der Gemeinde. Dies wird bewirkt durch: